Hecken- und Sträucher-Rückschnitt
Die Gemeindeverwaltung teilt mit, dass die in den Straßen- und Gehwegraum wachsenden Sträucher, Äste und Zweige im Interesse aller Verkehrsteilnehmer von den Besitzern so zurück zu schneiden sind, dass keine Sichtbehinderungen an Straßeneinmündungen entstehen.
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